Weit über eine Million Leitungswasserschäden werden pro Jahr in Deutschland verzeichnet. Allein die versicherten Fälle ziehen Kosten von rund vier Milliarden Euro nach sich, nicht bezifferbar ist der nervliche „Kollateralschaden“. Über die richtige Vorgehensweise zur schnellen Wasserschaden-Sanierung lässt sich oftmals trefflich diskutieren. Einen Rahmen dafür und eine Orientierungshilfe für Betroffene bieten die „Richtlinien zur Wasserschaden-Sanierung“, die kürzlich grundlegend überarbeitet wurden. Der aktuelle Entwurf, der auch den Nachhaltigkeitsaspekt mit in den Fokus nimmt, kann bereits online eingesehen werden. Er widmet sich dem Normalfall eines Leitungswasserschadens, komplexere Szenarien bleiben außen vor. Von Erstmaßnahmen über die Kommunikation mit dem Versicherer sowie der Feststellung und Behebung der Schadenursache bis hin zur Wiederherstellung und Instandsetzung erhalten Interessierte auf 20 Seiten einen komprimierten Überblick, wer wann was wie tun sollte. Bis zum 20. September läuft noch das Konsultationsverfahren, in dem Änderungsvorschläge eingesandt werden können.
Weit über eine Million Leitungswasserschäden werden pro Jahr in Deutschland verzeichnet.
Allein die versicherten Fälle ziehen Kosten von rund vier Milliarden Euro nach sich, nicht
bezifferbar ist der nervliche „Kollateralschaden“.
Über die richtige Vorgehensweise zur schnellen Wasserschaden-Sanierung lässt sich oftmals
trefflich diskutieren. Einen Rahmen dafür und eine Orientierungshilfe für Betroffene bieten die
„Richtlinien zur Wasserschaden-Sanierung“, die kürzlich grundlegend überarbeitet wurden. Der
aktuelle Entwurf, der auch den Nachhaltigkeitsaspekt mit in den Fokus nimmt, kann bereits
online eingesehen werden. Er widmet sich dem Normalfall eines Leitungswasserschadens,
komplexere Szenarien bleiben außen vor. Von Erstmaßnahmen über die Kommunikation mit dem
Versicherer sowie der Feststellung und Behebung der Schadenursache bis hin zur
Wiederherstellung und Instandsetzung erhalten Interessierte auf 20 Seiten einen komprimierten
Überblick, wer wann was wie tun sollte. Bis zum 20. September läuft noch das
Konsultationsverfahren, in dem Änderungsvorschläge eingesandt werden können.