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17. April 2026

Gute Noten für Krankenhaus-Zusatzversicherungen

Wer bereits als Kassenpatient einen längeren Klinikaufenthalt absolviert hat, weiß in der Regel, was ein Privatversicherten-ähnlicher Status wert ist: Man genießt die Ruhe eines Ein- oder Zweibettzimmers, bessere Verpflegung und vor allem Chefarztbehandlung. Ebendies verschaffen Krankenhaus-Zusatzpolicen auch gesetzlich Versicherten, weshalb sie kontinuierlich weitere Verbreitung finden. Dass die Tarifqualität am Markt stimmt, zeigt eine aktuelle Analyse der Stiftung Warentest: Von den 72 untersuchten Tarifen erhielt jeder vierte die Bestnote „sehr gut“. Einbezogen wurden von vornherein nur Angebote mit Alterungsrückstellungen, weil sie langfristig beitragsstabiler sind, wofür die Prämien zu Anfang etwas höher ausfallen. Überdies galten die folgenden Mindestanforderungen: freie Klinik- und Arztwahl, Ein- oder Zweibettzimmer, lebenslange Laufzeit und Erstattung von Arzthonoraren bis zum (3,5-fachen) Höchstsatz der Gebührenordnung. Ein Spitzentarif muss nicht teuer sein: Bereits ab rund 30 Euro Monatsbeitrag lassen sich als „sehr gut“ bewertete Tarife abschließen.

Wer bereits als Kassenpatient einen längeren Klinikaufenthalt absolviert hat, weiß in der Regel, was ein Privatversicherten-ähnlicher Status wert ist: Man genießt die Ruhe eines Ein- oder Zweibettzimmers, bessere Verpflegung und vor allem Chefarztbehandlung. Ebendies verschaffen Krankenhaus-Zusatzpolicen auch gesetzlich Versicherten, weshalb sie kontinuierlich weitere Verbreitung finden.

Dass die Tarifqualität am Markt stimmt, zeigt eine aktuelle Analyse der Stiftung Warentest: Von den 72 untersuchten Tarifen erhielt jeder vierte die Bestnote „sehr gut“. Einbezogen wurden von vornherein nur Angebote mit Alterungsrückstellungen, weil sie langfristig beitragsstabiler sind, wofür die Prämien zu Anfang etwas höher ausfallen. Überdies galten die folgenden Mindestanforderungen: freie Klinik- und Arztwahl, Ein- oder Zweibettzimmer, lebenslange Laufzeit und Erstattung von Arzthonoraren bis zum (3,5-fachen) Höchstsatz der Gebührenordnung. Ein Spitzentarif muss nicht teuer sein: Bereits ab rund 30 Euro Monatsbeitrag lassen sich als „sehr gut“ bewertete Tarife abschließen.

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