Zum Inhalt springen
Menu
  • Versicherungen
    • KfZ-Versicherung
    • Privathaftpflichtversicherung
    • Hausratversicherung
    • Wohngebäudeversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Krankenzusatzversicherung
    • Private Krankenversicherung
    • Sterbegeldversicherung
  • Geldanlage
    • Comfort Invest
    • Goldsilbershop
    • Coinfinity
    • Bitbox Swiss
  • VIP Bereich
    • Investor Lounge
    • Dubai Lounge
    • Nachlassmanager
    • Vorsorgedatenbank
  • Erstinformation
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Schaden melden
  • News
26. Februar 2025

Geld zurück vom unseriösen „Finanzcoach“?

Die Zahl tatsächlicher und selbst ernannter Finanzexperten in den sozialen Medien ist unüberschaubar. Viele von ihnen bieten kostenpflichtige Coachings an, in denen ihre Follower das entscheidende Know-how für ein finanziell sorgenfreies Leben erhalten sollen. Qualitativ überzeugen diese Lehrgänge jedoch nicht immer – gerade gemessen an ihrem oftmals happigen Preis. Wer einen entsprechenden Laufzeitvertrag abgeschlossen hat und sich über den Tisch gezogen fühlt, kann jedoch auf einen glimpflichen Exit hoffen: Das Landgericht München gab kürzlich einer Frau recht, die nach der Auflösung eines Finanzcoachings-Vertrages verlangt hatte. Sie gab an, der vermeintliche Experte habe sie geradezu überrumpelt. Wie viele andere verfügt er über keine Zulassung nach Paragraf 12 Fernunterrichtsschutzgesetz – damit sind seine Verträge grundsätzlich anfechtbar. Und das gelte auch in diesem Fall, befanden die Münchner Richter. Das vom Coachinganbieter vorgebrachte Argument, die damals arbeitslose Frau habe ja in die Selbstständigkeit starten wollen und daher nicht als Privatperson, sondern als Unternehmerin gehandelt, wurde verworfen.

Die Zahl tatsächlicher und selbst ernannter Finanzexperten in den sozialen Medien ist unüberschaubar. Viele von ihnen bieten kostenpflichtige Coachings an, in denen ihre Follower das entscheidende Know-how für ein finanziell sorgenfreies Leben erhalten sollen. Qualitativ überzeugen diese Lehrgänge jedoch nicht immer – gerade gemessen an ihrem oftmals happigen Preis.

Wer einen entsprechenden Laufzeitvertrag abgeschlossen hat und sich über den Tisch gezogen fühlt, kann jedoch auf einen glimpflichen Exit hoffen: Das Landgericht München gab kürzlich einer Frau recht, die nach der Auflösung eines Finanzcoachings-Vertrages verlangt hatte. Sie gab an, der vermeintliche Experte habe sie geradezu überrumpelt. Wie viele andere verfügt er über keine Zulassung nach Paragraf 12 Fernunterrichtsschutzgesetz – damit sind seine Verträge grundsätzlich anfechtbar. Und das gelte auch in diesem Fall, befanden die Münchner Richter. Das vom Coachinganbieter vorgebrachte Argument, die damals arbeitslose Frau habe ja in die Selbstständigkeit starten wollen und daher nicht als Privatperson, sondern als Unternehmerin gehandelt, wurde verworfen.

Aktuellste News

Loading...
Ist ein MSCI-World-ETF noch ein Must-have im Portfolio?
Versicherer begrüßen Themensetzung im Koalitionsvertrag
Polizei warnt vor Cybertrading-Betrug

Adresse

AKMn Beratungs- & Vertriebs GmbH – Versicherungsmakler Wuppertal

Lise-Meitner-Str. 1-13
42119 Wuppertal

Kontakt

Tel. +49 202 51565312
Fax +49 202 51568 328
info@akmn.de

Rechtliches

Versicherungen
KfZ-Versicherung
Privathaftpflichtversicherung
Hausratversicherung
Wohngebäudeversicherung
Risikolebensversicherung
Rechtsschutzversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Krankenzusatzversicherung
Private Krankenversicherung
Sterbegeldversicherung
Geldanlage
Comfort Invest
Goldsilbershop
Coinfinity
Bitbox Swiss
VIP Bereich
Investor Lounge
Dubai Lounge
Nachlassmanager
Vorsorgedatenbank
Erstinformation
Impressum
Datenschutz
Schaden melden
News

Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt (Copyright 2025). Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, bei AKMn Beratungs- & Vertriebs GmbH – Versicherungsmakler Wuppertal oder VersOffice GmbH.

Powered by VersMarketing