Zum Inhalt springen
Menu
  • Versicherungen
    • KfZ-Versicherung
    • Privathaftpflichtversicherung
    • Hausratversicherung
    • Wohngebäudeversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Krankenzusatzversicherung
    • Private Krankenversicherung
    • Sterbegeldversicherung
  • Geldanlage
    • Comfort Invest
    • Goldsilbershop
    • Coinfinity
    • Bitbox Swiss
  • VIP Bereich
    • Investor Lounge
    • Dubai Lounge
    • Nachlassmanager
    • Vorsorgedatenbank
  • Erstinformation
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Schaden melden
  • News
25. April 2025

Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Darlehensnehmern

In Immobilienkreditverträgen wird in der Regel für den Fall, dass das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Sie dient der Bank als eine Art Schadensersatz für entgangene Zinsen. Damit sie auch rechtskräftig ist, müssen die vertraglichen Regelungen dazu allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen, wie der Bundesgerichtshof kürzlich abschließend urteilte (Aktenzeichen XI ZR 75/23). Die Richter gaben dem Kläger recht, der aufgrund unzureichender Informationen über die Entschädigungsberechnung knapp 16.000 Euro von seiner Bank zurückverlangt hatte. Kernpunkte des Urteils: Die Berechnungsmethodik für Vorfälligkeitsentschädigungen muss klar, verständlich und nachvollziehbar im Darlehensvertrag stehen; ist das nicht der Fall, hat die Entschädigung keine Rechtsgrundlage und muss dem Darlehensnehmer zurückerstattet werden. Ein Blick in den Vertrag kann sich mithin lohnen, wenn man einen Kredit vorzeitig tilgen möchte. Bei Bedarf unterstützt die Beraterin oder der Berater des Vertrauens bei der Interpretation.

In Immobilienkreditverträgen wird in der Regel für den Fall, dass das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Sie dient der Bank
als eine Art Schadensersatz für entgangene Zinsen. Damit sie auch rechtskräftig ist, müssen die vertraglichen Regelungen dazu allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen, wie der Bundesgerichtshof kürzlich abschließend urteilte (Aktenzeichen XI ZR 75/23).

Die Richter gaben dem Kläger recht, der aufgrund unzureichender Informationen über die Entschädigungsberechnung knapp 16.000 Euro von seiner Bank zurückverlangt hatte. Kernpunkte des Urteils: Die Berechnungsmethodik für Vorfälligkeitsentschädigungen muss klar, verständlich und nachvollziehbar im Darlehensvertrag stehen; ist das nicht der Fall, hat die Entschädigung keine Rechtsgrundlage und muss dem Darlehensnehmer zurückerstattet werden. Ein Blick in den Vertrag kann sich mithin lohnen, wenn man einen Kredit vorzeitig tilgen möchte. Bei Bedarf unterstützt die Beraterin oder der Berater des Vertrauens bei der Interpretation.

Aktuellste News

Loading...
Altersvorsorge soll für die Deutschen vor allem eines sein: sicher
Altersvorsorge soll für die Deutschen vor allem eines sein: sicher
Weiter hohe Netto-Mittelabflüsse bei offenen Immobilienfonds

Adresse

AKMn Beratungs- & Vertriebs GmbH – Versicherungsmakler Wuppertal

Lise-Meitner-Str. 1-13
42119 Wuppertal

Kontakt

Tel. +49 202 51565312
Fax +49 202 51568 328
info@akmn.de

Rechtliches

Versicherungen
KfZ-Versicherung
Privathaftpflichtversicherung
Hausratversicherung
Wohngebäudeversicherung
Risikolebensversicherung
Rechtsschutzversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Krankenzusatzversicherung
Private Krankenversicherung
Sterbegeldversicherung
Geldanlage
Comfort Invest
Goldsilbershop
Coinfinity
Bitbox Swiss
VIP Bereich
Investor Lounge
Dubai Lounge
Nachlassmanager
Vorsorgedatenbank
Erstinformation
Impressum
Datenschutz
Schaden melden
News

Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt (Copyright 2025). Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, bei AKMn Beratungs- & Vertriebs GmbH – Versicherungsmakler Wuppertal oder VersOffice GmbH.

Powered by VersMarketing