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03. August 2025

Vorsicht vor überhöhten Arztrechnungen im Ausland!

Kommt es im Urlaub zu Verletzungen oder Erkrankungen, ist eine ärztliche Konsultation oft unvermeidlich. Sorgsam sollte man jedoch auswählen, bei wem man sich in Behandlung begibt – und das nicht nur aus medizinischen Gründen. Denn einige Versorger nutzen die Not betroffener Touristen zur Abzocke. So mehren sich etwa Berichte, wonach in ägyptischen Reisehochburgen mitunter das 20- bis 30-Fache der Honorare verlangt wird, die hierzulande üblich sind. Besonders unangenehm fallen dabei Hotelärzte und -kliniken auf. Es kommt auch vor, dass Hotelpersonal Provision für die Empfehlung an bestimmte Mediziner erhält, weshalb solche Tipps nicht immer zuverlässig sind. Der ohnehin dringend zu empfehlende Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung schützt die überteuert behandelten Patienten nur bedingt: Erstattet werden nur die ortsüblichen Kosten. Den Rest müssen die Versicherten selbst übernehmen. Sie sollten daher wenn möglich Vertragsärzte und -kliniken des Versicherers in Anspruch nehmen. Zudem ist es sinnvoll, die Leistungen und Preise vor einer Behandlung schriftlich zu fixieren.

Kommt es im Urlaub zu Verletzungen oder Erkrankungen, ist eine ärztliche Konsultation oft unvermeidlich. Sorgsam sollte man jedoch auswählen, bei wem man sich in Behandlung begibt – und das nicht nur aus medizinischen Gründen. Denn einige Versorger nutzen die Not betroffener Touristen zur Abzocke. So mehren sich etwa Berichte, wonach in ägyptischen Reisehochburgen mitunter das 20- bis 30-Fache der Honorare verlangt wird, die hierzulande üblich sind. Besonders unangenehm fallen dabei Hotelärzte und -kliniken auf. Es kommt auch vor, dass Hotelpersonal Provision für die Empfehlung an bestimmte Mediziner erhält, weshalb solche Tipps nicht immer zuverlässig sind.

Der ohnehin dringend zu empfehlende Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung schützt die überteuert behandelten Patienten nur bedingt: Erstattet werden nur die ortsüblichen Kosten. Den Rest müssen die Versicherten selbst übernehmen. Sie sollten daher wenn möglich Vertragsärzte und -kliniken des Versicherers in Anspruch nehmen. Zudem ist es sinnvoll, die Leistungen und Preise vor einer Behandlung schriftlich zu fixieren.

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