Zum Inhalt springen
Menu
  • Versicherungen
    • KfZ-Versicherung
    • Privathaftpflichtversicherung
    • Hausratversicherung
    • Wohngebäudeversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Krankenzusatzversicherung
    • Private Krankenversicherung
    • Sterbegeldversicherung
  • Geldanlage
    • Comfort Invest
    • Flexgold Swiss
    • Relai Swiss
    • Bitbox Swiss
  • VIP Bereich
    • Investor Lounge
    • Dubai Lounge
    • Nachlassmanager
    • Vorsorgedatenbank
  • Erstinformation
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Schaden melden
  • News
17. März 2026

Anti-Greenwashing-Gesetz beschlossen

Nachdem die Zustimmung des Bundesrates kürzlich erfolgt ist, wird am 27. September dieses Jahres eine Ergänzung zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft treten, die sich gegen die unberechtigte Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen als „nachhaltig“ oder „grün“ wendet. Zukünftig dürfen solche verkaufsfördernden Labels nur noch kommuniziert werden, wenn die behaupteten Umwelteigenschaften im selben Medium erläutert, mit einem unabhängigen Siegel testiert oder mit EU-Recht begründet werden. Dabei müssen auch überprüfbare Umweltziele benannt werden, die regelmäßig von neutraler Stelle zu begutachten sind. Für die Bezeichnungen „klimaneutral“, „klimaschonend“ oder „CO2-positiv“ reicht es ab September nicht mehr aus, Kompensationsmaßnahmen zu finanzieren. Für die Konsumenten bedeutet das mehr Durchblick und Transparenz bei der Auswahl (auch) von Finanzprodukten, die häufig eine Nachhaltigkeitswirkung versprechen, ohne dass diese konkret nachvollziehbar wäre. Auf der anderen Seite könnten die Kosten steigen, da auf viele nachhaltigkeitsorientierte Anbieter zusätzliche Nachweispflichten zukommen.

Nachdem die Zustimmung des Bundesrates kürzlich erfolgt ist, wird am 27. September dieses Jahres eine Ergänzung zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft treten, die sich gegen die unberechtigte Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen als „nachhaltig“ oder „grün“ wendet. Zukünftig dürfen solche verkaufsfördernden Labels nur noch kommuniziert werden, wenn die behaupteten Umwelteigenschaften im selben Medium erläutert, mit einem unabhängigen Siegel testiert oder mit EU-Recht begründet werden. Dabei müssen auch überprüfbare Umweltziele benannt werden, die regelmäßig von neutraler Stelle zu begutachten sind. Für die Bezeichnungen „klimaneutral“, „klimaschonend“ oder „CO2-positiv“ reicht es ab September nicht mehr aus, Kompensationsmaßnahmen zu finanzieren.

Für die Konsumenten bedeutet das mehr Durchblick und Transparenz bei der Auswahl (auch) von Finanzprodukten, die häufig eine Nachhaltigkeitswirkung versprechen, ohne dass diese konkret nachvollziehbar wäre. Auf der anderen Seite könnten die Kosten steigen, da auf viele nachhaltigkeitsorientierte Anbieter zusätzliche Nachweispflichten zukommen.

Aktuellste News

Loading...
Frauen an die Kapitalmärkte
Drei Viertel der Deutschen finden Altersvorsorge (eher) kompliziert
Wohnimmobilien erneut verteuert

Adresse

AKMn Beratungs- & Vertriebs GmbH – Versicherungsmakler Wuppertal

Lise-Meitner-Str. 1-13
42119 Wuppertal

Kontakt

Tel. +49 202 51565312
Fax +49 202 51568 328
info@akmn.de

Rechtliches

Versicherungen
KfZ-Versicherung
Privathaftpflichtversicherung
Hausratversicherung
Wohngebäudeversicherung
Risikolebensversicherung
Rechtsschutzversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Krankenzusatzversicherung
Private Krankenversicherung
Sterbegeldversicherung
Geldanlage
Comfort Invest
Flexgold Swiss
Relai Swiss
Bitbox Swiss
VIP Bereich
Investor Lounge
Dubai Lounge
Nachlassmanager
Vorsorgedatenbank
Erstinformation
Impressum
Datenschutz
Schaden melden
News

Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt (Copyright [aktuelles_jahr]). Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, bei AKMn Beratungs- & Vertriebs GmbH – Versicherungsmakler Wuppertal oder VersOffice GmbH.

Powered by VersMarketing