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03. Februar 2026

Bundesregierung will Altersvorsorge flexibilisieren

Das schwarz-rote Bundeskabinett hat Mitte Dezember eine Reform der privaten Altersvorsorge auf den Weg gebracht. Mit Spannung war erwartet worden, ob und wie es mit der Riester-Rente weitergeht. Diese wird nun nicht abgeschafft, aber um ebenfalls staatlich geförderte Alternativen ergänzt. Ab Januar 2027 sollen neben Vorsorgeprodukten mit 100 Prozent Beitragsgarantie auch solche mit 80 Prozent abgeschlossen werden können. Zudem wird ein garantiefreies Altersvorsorgedepot gefördert, das voll von den Chancen des Kapitalmarktes profitieren kann. Wer bereits über einen Riester-Vertrag verfügt, soll künftig entscheiden können, ob dieser unverändert fortgeführt, abgewandelt oder in ein neues Modell übertragen wird. Dazu sollen Wechsel zwischen Altersvorsorgeverträgen vereinfacht werden, unter anderem indem nach fünf Vertragsjahren keine Wechselgebühren mehr verlangt werden dürfen. Die bisher zu Beginn anfallenden Abschluss- und Vermittlungskosten sollen auf die gesamte Vertragslaufzeit gestreckt werden. Überdies sind besonders hohe Förderungen für Vorsorgesparer mit geringem oder mittlerem Einkommen und für Eltern geplant.

Das schwarz-rote Bundeskabinett hat Mitte Dezember eine Reform der privaten Altersvorsorge auf den Weg gebracht. Mit Spannung war erwartet worden, ob und wie es mit der Riester-Rente weitergeht. Diese wird nun nicht abgeschafft, aber um ebenfalls staatlich geförderte Alternativen ergänzt. Ab Januar 2027 sollen neben Vorsorgeprodukten mit 100 Prozent Beitragsgarantie auch solche mit 80 Prozent abgeschlossen werden können. Zudem wird ein garantiefreies Altersvorsorgedepot gefördert, das voll von den Chancen des Kapitalmarktes profitieren kann.

Wer bereits über einen Riester-Vertrag verfügt, soll künftig entscheiden können, ob dieser unverändert fortgeführt, abgewandelt oder in ein neues Modell übertragen wird. Dazu sollen Wechsel zwischen Altersvorsorgeverträgen vereinfacht werden, unter anderem indem nach fünf Vertragsjahren keine Wechselgebühren mehr verlangt werden dürfen. Die bisher zu Beginn anfallenden Abschluss- und Vermittlungskosten sollen auf die gesamte Vertragslaufzeit gestreckt werden. Überdies sind besonders hohe Förderungen für Vorsorgesparer mit geringem oder mittlerem Einkommen und für Eltern geplant.

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