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05. August 2024

Betriebsrenten-Reformvorschlag findet bei Versicherern Zustimmung

Die von der Bundesregierung geplante Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) wird von der Versicherungswirtschaft begrüßt. Deren Gesamtverband GDV sieht gute Chancen, dass die Änderungen der betrieblichen Altersversorgung einen weiteren Schub geben. Insbesondere die Lockerung der Voraussetzungen für die Geringverdiener-Förderung und die avisierte Opt-out-Regelung werden positiv bewertet. Konkret ist vorgesehen, die Förderung für Geringverdiener zu erhöhen und an die Lohnentwicklung zu koppeln. So verlieren die Bezugsberechtigten ihren Anspruch bei einer Lohnerhöhung im Rahmen der allgemeinen Steigerungsraten nicht. „Das macht die Betriebsrente gerade für diejenigen attraktiver, die sie am nötigsten brauchen“, bewertet GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Die Opt-out-Regelung hätte zur Folge, dass Arbeitnehmer automatisch in eine im Unternehmen installierte Betriebsrente einbezogen werden, wenn sie nicht widersprechen. Kritisch sehen die Versicherer, dass hinsichtlich Garantien nicht mehr Flexibilität geschaffen werden soll, wie sie heute schon bei den sogenannten Sozialpartnerschaften herrscht.

Die von der Bundesregierung geplante Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG)
wird von der Versicherungswirtschaft begrüßt. Deren Gesamtverband GDV sieht gute Chancen,
dass die Änderungen der betrieblichen Altersversorgung einen weiteren Schub geben.
Insbesondere die Lockerung der Voraussetzungen für die Geringverdiener-Förderung und die
avisierte Opt-out-Regelung werden positiv bewertet.
Konkret ist vorgesehen, die Förderung für Geringverdiener zu erhöhen und an die
Lohnentwicklung zu koppeln. So verlieren die Bezugsberechtigten ihren Anspruch bei einer
Lohnerhöhung im Rahmen der allgemeinen Steigerungsraten nicht. „Das macht die
Betriebsrente gerade für diejenigen attraktiver, die sie am nötigsten brauchen“, bewertet GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Die Opt-out-Regelung hätte zur Folge, dass Arbeitnehmer
automatisch in eine im Unternehmen installierte Betriebsrente einbezogen werden, wenn sie
nicht widersprechen. Kritisch sehen die Versicherer, dass hinsichtlich Garantien nicht mehr
Flexibilität geschaffen werden soll, wie sie heute schon bei den sogenannten
Sozialpartnerschaften herrscht.

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