Von Einbruchdiebstahl spricht man, wenn der Täter beispielsweise mit einem Werkzeug Ihre Wohnungs- oder Terrassentür aufbricht und sich so Zutritt in Ihre Wohnung verschafft, um Schmuck, Bargeld, elektronische Geräte und andere Dinge zu stehlen. Wenn der Täter dabei mit der festen Absicht (vorsätzlich) Ihre Einrichtungsgegenstände zerstört oder beschädigt, spricht man von Vandalismus, der nach einem Einbruch ebenfalls versichert ist.
Wichtig im Schadenfall: Melden Sie den Einbruch sofort der Polizei und erstellen Sie eine ausführliche Liste aller gestohlenen Gegenstände.